Konjunkturprogramm –
NEUSTART KULTUR

Umkirch, 28. Juli 2020
NEUSTART KULTUR unterteilt sich dabei in vier Programmteile:


Mit dem Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sollen Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützt werden, insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb.

So sollen Kultureinrichtungen auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen.

Für diesen Programmteil sowie für die investive Kinospielstättenförderung stellt die BKM einmalig bis zu 250 Millionen Euro Fördermittel für investive Maßnahmen zur Verfügung. Die Gelder kommen kulturellen Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Hierbei wird auf die kontinuierliche Grundfinanzierung der Einrichtungen abgestellt; nicht dauerhafte öffentliche Projektförderungen bleiben unberücksichtigt.

Für den Theaterbereich und ähnliche Spielstätten stehen 40 Millionen zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: neustartkultur.dthg.de